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Häufige Fragen

Was Angehörige uns am häufigsten fragen. Bei Regeln der Friedhöfe geben wir Hinweise aus den Friedhofsordnungen, keine Zusage. Was für Ihre Grabstelle gilt, klären wir mit Ihnen.

Nach einem Todesfall

Was muss ich nach einem Todesfall beim Grabstein zuerst tun?

Zuerst gar nichts überstürzen. Der Grabstein kann warten, bei einem Erdgrab muss sich die Erde ohnehin erst setzen. Wenn Sie so weit sind, helfen ein paar Angaben: wer das Benützungsrecht für das Grab hat, wo das Grab liegt und welche Art von Grab es ist. Erste Schritte nach einem Todesfall

Wie lange muss man nach der Beerdigung warten?

Bei einem Erdgrab muss sich die Erde nach der Beerdigung erst setzen, sonst kann das Fundament nachgeben. Wie lange das dauert, hängt vom Boden und vom Wetter ab. In der Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien steht keine feste Wartefrist. Wann der richtige Zeitpunkt für Ihr Grab ist, besprechen wir mit Ihnen.

Kosten

Was kostet ein Grabstein?

Das hängt von der Grabart, der Größe, dem Stein, der Bearbeitung und der Schrift ab, und davon, ob Fundament, Einfassung oder Abdeckplatte dazukommen. Nach einem Gespräch und wenn nötig einer Besichtigung vor Ort bekommen Sie ein unverbindliches Angebot. Wovon der Preis abhängt

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Begräbniskosten, zu denen auch der Grabstein gehört, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn der Nachlass dafür nicht reicht. Genaue Auskunft gibt das Finanzamt. oesterreich.gv.at

Friedhof und Genehmigung

Braucht man eine Genehmigung vom Friedhof?

Bei den Friedhöfen Wien brauchen eine individuelle Gestaltung und Grabdeckplatten vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhöfe Wien. In Schwechat muss ein Grabdenkmal der Gemeinde vorher angezeigt werden, die Gemeinde kann es innerhalb von vier Wochen untersagen. Was für Ihre Grabstelle gilt, klären wir mit Ihnen.

Wie groß darf ein Grabstein sein?

Das hängt vom Friedhof und von der Grabart ab. Laut Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien (§ 34 Abs. 4, gültig ab 1. Jänner 2025) darf ein Grabstein auf einem Einfassungsgrab für Särge zum Beispiel höchstens 1,80 Meter hoch und 1,00 Meter breit sein und höchstens 1,40 Quadratmeter Ansichtsfläche haben, auf einem Flachgrab für Särge 1,20 Meter hoch, 80 Zentimeter breit und 0,80 Quadratmeter, auf einem Urnengrab mit 1 Quadratmeter 1,00 Meter hoch, 70 Zentimeter breit und 0,50 Quadratmeter. Grabsteine müssen dort mindestens 10 Zentimeter dick sein (§ 34 Abs. 2, gültig ab 1. Jänner 2025). Am Waldfriedhof Schwechat gelten laut Friedhofsordnung (§ 13, Stand Oktober 2026) zum Beispiel für Einfassungsgräber höchstens 2,00 Meter Höhe und 1,00 Meter Breite. Vor der Planung prüfen wir die Maße für Ihre Grabstelle.

Ist eine Einfassung Pflicht, und darf eine Abdeckplatte aufs Grab?

Bei den Friedhöfen Wien legt der Friedhof je Gräbergruppe fest, ob ein Grab als Flachgrab oder als Einfassungsgrab gestaltet wird. Eine Abdeckplatte braucht vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhöfe Wien. Kommt in einem Familiengrab später jemand dazu, wird die Platte für die Beisetzung abgenommen und wieder aufgelegt, dafür verrechnen die Friedhöfe Wien ein eigenes Entgelt.

Braucht jeder Grabstein ein Fundament?

Fast immer. Ein Grabstein muss standsicher und gegen Kippen gesichert sein, deshalb steht er in der Regel auf einem Fundament aus Beton. Bei den Friedhöfen Wien sind auf Urnengräbern bis 0,99 Quadratmeter Gedenkzeichen nur ohne Fundament erlaubt (§ 32 Abs. 3 der Bestattungsanlagenordnung, gültig ab 1. Jänner 2025), in der Babygruppe gar keine Fundamente. Wir errichten das Fundament und verankern den Stein fachgerecht. Bei den Friedhöfen Wien müssen Fundamente aus Beton sein und dürfen nur von einer dazu befugten Firma errichtet werden.

Was passiert mit dem Grabstein, wenn das Grab ausläuft?

Laut Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien gehen mit dem Ende des Benützungsrechts die Rechte an der Grabausstattung an die Friedhöfe Wien über. Wer das Grab behalten möchte, sollte das Benützungsrecht rechtzeitig verlängern. In Schwechat ist das Grabdenkmal in diesem Fall von der bisher berechtigten Person zu entfernen.

Kann ein Grabstein bis Allerheiligen fertig werden?

Vor Allerheiligen haben alle Steinmetze viel zu tun. Wenn Sie den Stein bis dahin am Grab haben möchten, melden Sie sich am besten früh im Jahr. Wie viel Zeit Ihr Grabmal braucht, sagen wir Ihnen im Gespräch.

Bestehendes Grab

Unser Grabstein steht schief oder hat einen Aufkleber vom Friedhof. Was jetzt?

Laut Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien sind die Benützungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der Grabstein standsicher ist, und müssen das regelmäßig prüfen lassen (§ 13 Abs. 4, gültig ab 1. Jänner 2025). Melden Sie sich daher bald bei uns. Wir sehen uns das Grab gerne vor Ort an und machen Ihnen ein Angebot für die Instandsetzung nach den österreichischen Normen. Grabsteine verankern wir je nach Stein mit Epoxidharz, einem eingebohrten Edelstahldorn oder einer Edelstahlschiene.

Lässt sich ein altes Grab wieder herrichten?

Ja. Wir reinigen Grabsteine, tauschen Steine und Abdeckplatten, polieren den Stein, frischen die Inschrift auf und tauschen Laternen und Vasen. Neigt sich ein Grab, braucht es meist ein neues Betonfundament. Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Kann ein Name auf einen bestehenden Grabstein dazukommen?

Ja. Den neuen Namen gravieren wir in den Stein oder setzen Buchstaben aus Metall auf. Schrift, Größe und Farbe stimmen wir mit Ihnen auf die vorhandene Inschrift ab. Schicken Sie uns am besten ein Foto vom Grabstein. Mehr zur Nachschrift

Was ist der Unterschied zwischen Gravur und aufgesetzter Schrift?

Bei der Gravur bringen wir die Inschrift mit Hammer und Meißel oder mit Maschinen in den Stein ein. Gravuren sind pflegeleicht und auf jedem Stein möglich. Aufgesetzte Schrift wird aus Metall wie Bronze, Aluminium oder Edelstahl gefertigt und am Stein befestigt.

Konfigurator und Kontakt

Was kann ich im 3D-Konfigurator machen?

Sie wählen einen Grabstein aus unserem Katalog oder eine eigene Form, die Steinsorte, die Maße und die Grabanlage mit Einfassung und in der Mitte Rasen, Kies, Bepflanzung oder Abdeckplatte. Sie drehen das Grabmal und sehen es von allen Seiten. Den Entwurf können Sie uns unverbindlich schicken. Die Inschrift besprechen wir persönlich mit Ihnen.

Wann sind Sie erreichbar?

Von März bis Dezember sind wir Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr für Sie da, im Jänner und Februar nach Terminvereinbarung. Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, empfehlen wir vorab einen Termin, telefonisch oder per E-Mail.

Sprechen wir in Ruhe darüber

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Für eine ausführliche Beratung empfehlen wir einen Termin, telefonisch oder per E-Mail.