Grabsteine für den Zentralfriedhof Wien
Ihr Steinmetz aus Kledering, gleich an der Stadtgrenze zu Wien.
Wir fertigen Grabsteine und Grabanlagen für Gräber am Zentralfriedhof in Simmering und auf den anderen Friedhöfen in Wien. Vom persönlichen Gespräch und dem Entwurf über die Fertigung in unserem Meisterbetrieb in Kledering bis zum Fundament und dem fachgerechten Versetzen am Grab.
Auch bestehende Gräber am Zentralfriedhof renovieren, reinigen und befestigen wir. Gerne sehen wir uns Ihre Grabstelle vor Ort an.

Was bei den Friedhöfen Wien gilt
Am Zentralfriedhof und auf den anderen Friedhöfen der Friedhöfe Wien GmbH gilt die Bestattungsanlagenordnung. Die wichtigsten Punkte für einen Grabstein:
- Zustimmung. Eine individuelle Gestaltung des Grabes und Grabdeckplatten brauchen vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhöfe Wien (§ 35 Abs. 4 und § 37 Abs. 1).
- Grabart. Der Friedhof legt je Gräbergruppe fest, ob ein Grab als Flachgrab oder als Einfassungsgrab gestaltet wird. Davon hängt ab, ob eine Einfassung möglich ist.
- Stein. Grabsteine müssen mindestens 10 Zentimeter stark sein (§ 34 Abs. 2). Die Höchstmaße stehen unten in der Tabelle.
- Fundament. Fundamente müssen aus Beton sein (§ 33 Abs. 1) und dürfen nur von einer dazu befugten Firma errichtet werden. Der Friedhof gibt dazu einen Begleitbrief aus, den Sie an die ausführende Firma weitergeben. Auf Urnengräbern bis 0,99 m² sind Gedenkzeichen nur ohne Fundament erlaubt (§ 32 Abs. 3).
- Arbeitszeiten. Lärmende Arbeiten wie Steinmetzarbeiten sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt, an Werktagen nur von 7.00 bis 16.30 Uhr. Ausnahme sind jeweils die zwei Samstage vor Muttertag und vor Allerheiligen, von 7.00 bis 16.30 Uhr, wenn sie kein Feiertag sind (§ 10 Abs. 5).
- Standsicherheit. Für die Standsicherheit des Grabsteins sind die Benützungsberechtigten verantwortlich und müssen sie regelmäßig prüfen lassen (§ 13 Abs. 4).
- Ende des Benützungsrechts. Endet das Benützungsrecht, gehen die Rechte an der Grabausstattung an die Friedhöfe Wien über. Wer das Grab behalten möchte, verlängert rechtzeitig.
- Babygruppe. Laut Hausordnung der Babygruppe am Zentralfriedhof sind dort Fundamente und Grabsteine nicht gestattet, die Friedhöfe Wien setzen ein Grabzeichen aus Holz. Eine eigene Gestaltung ist nicht vorgesehen, wird aber geduldet.
Höchstmaße für Grabsteine (Höhe, Breite und Ansichtsfläche)
| Grabart | Höhe | Breite | Ansichtsfläche höchstens |
|---|---|---|---|
| Einfassungsgrab für Särge | Höhe: 1,80 m | Breite: 1,00 m | Ansichtsfläche: 1,40 m² |
| Flachgrab für Särge | Höhe: 1,20 m | Breite: 0,80 m | Ansichtsfläche: 0,80 m² |
| Urnengrab bis 0,99 m² | Höhe: 0,50 m | Breite: 0,35 m | Ansichtsfläche: 0,16 m² |
| Urnengrab mit 1 m² | Höhe: 1,00 m | Breite: 0,70 m | Ansichtsfläche: 0,50 m² |
| Urnengrab über 1 m² | Höhe: 1,20 m | Breite: 0,80 m | Ansichtsfläche: 0,80 m² |
Laut Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien, § 34 Abs. 4, gültig ab 1. Jänner 2025 (GZ 1/25). Höhe und Breite lassen sich nicht beide voll ausnutzen, wenn dadurch die Ansichtsfläche zu groß wird. Gemessen wird beim Einfassungsgrab ab der Oberkante der Einfassung, beim Flachgrab ab der Oberkante des Fundaments (§ 34 Abs. 7). Für Grüfte und einfache Gräber gelten eigene Werte. Ein Doppel- oder Familiengrab für Särge ist je nach Gräbergruppe ein Einfassungsgrab oder ein Flachgrab. Welche Gruppe Ihr Grab hat, steht in Ihren Unterlagen der Friedhöfe Wien, sonst klären wir das mit Ihnen.
Zum Nachlesen
- Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien, gültig ab 1. Jänner 2025 (PDF)
- Kundeninformationen der Friedhöfe Wien (Fundamentbrief)
- Babygruppe am Zentralfriedhof
Stand der Hinweise: Oktober 2026. Was für Ihre Grabstelle gilt, klären wir mit Ihnen.
Was wir für Sie tun
Grabsteine und Grabanlagen
Für Einzel-, Doppel- und Familiengräber sowie für Urnengräber.
Mehr erfahrenRenovierung
Reinigung, Austausch von Steinen und Abdeckplatten, Auffrischen der Inschrift.
Mehr erfahrenInschriften
Gravur oder aufgesetzte Schrift aus Bronze, Aluminium oder Edelstahl.
Mehr erfahrenGrabfundament
Neues Fundament, wenn das alte nicht mehr intakt ist.
Mehr erfahrenSteinbefestigung
Schief stehende Grabsteine richten und kippsicher verankern.
Mehr erfahrenReinigung
Schonende Reinigung und Langzeitimprägnierung.
Mehr erfahren
Wie ein Grabmal bei uns entsteht
- 1
Gespräch
Sie rufen an, schreiben uns oder kommen nach Terminvereinbarung zu uns nach Kledering. Wir hören zu und beraten Sie in Ruhe.
- 2
Entwurf
Wir zeigen Ihnen unterschiedliche Materialien und Varianten und fertigen Entwürfe an. Auch die Schrift für die Inschrift suchen wir gemeinsam aus.
- 3
Fertigung
Wir fertigen den Grabstein nach Ihren Wünschen in unserem Meisterbetrieb in Kledering an.
- 4
Versetzen
Wir bringen den Stein zum Grab, errichten das Fundament und verankern ihn fachgerecht.
Häufige Fragen
Wie lange muss man nach der Beerdigung warten?
Bei einem Erdgrab muss sich die Erde nach der Beerdigung erst setzen, sonst kann das Fundament nachgeben. Wie lange das dauert, hängt vom Boden und vom Wetter ab. In der Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien steht keine feste Wartefrist. Wann der richtige Zeitpunkt für Ihr Grab ist, besprechen wir mit Ihnen.
Braucht man eine Genehmigung vom Friedhof?
Bei den Friedhöfen Wien brauchen eine individuelle Gestaltung und Grabdeckplatten vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhöfe Wien. In Schwechat muss ein Grabdenkmal der Gemeinde vorher angezeigt werden, die Gemeinde kann es innerhalb von vier Wochen untersagen. Was für Ihre Grabstelle gilt, klären wir mit Ihnen.
Ist eine Einfassung Pflicht, und darf eine Abdeckplatte aufs Grab?
Bei den Friedhöfen Wien legt der Friedhof je Gräbergruppe fest, ob ein Grab als Flachgrab oder als Einfassungsgrab gestaltet wird. Eine Abdeckplatte braucht vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhöfe Wien. Kommt in einem Familiengrab später jemand dazu, wird die Platte für die Beisetzung abgenommen und wieder aufgelegt, dafür verrechnen die Friedhöfe Wien ein eigenes Entgelt.
Was passiert mit dem Grabstein, wenn das Grab ausläuft?
Laut Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien gehen mit dem Ende des Benützungsrechts die Rechte an der Grabausstattung an die Friedhöfe Wien über. Wer das Grab behalten möchte, sollte das Benützungsrecht rechtzeitig verlängern. In Schwechat ist das Grabdenkmal in diesem Fall von der bisher berechtigten Person zu entfernen.
Unser Grabstein steht schief oder hat einen Aufkleber vom Friedhof. Was jetzt?
Laut Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien sind die Benützungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der Grabstein standsicher ist, und müssen das regelmäßig prüfen lassen (§ 13 Abs. 4, gültig ab 1. Jänner 2025). Melden Sie sich daher bald bei uns. Wir sehen uns das Grab gerne vor Ort an und machen Ihnen ein Angebot für die Instandsetzung nach den österreichischen Normen. Grabsteine verankern wir je nach Stein mit Epoxidharz, einem eingebohrten Edelstahldorn oder einer Edelstahlschiene.
3D-Konfigurator
Gestalten Sie Ihr Grabmal in 3D
Form, Steinsorte, Maße und Grabanlage: Sie probieren in Ruhe von zu Hause aus und schicken uns Ihren Entwurf unverbindlich.
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Sprechen wir in Ruhe darüber
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